Bildungsurlaub

Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben Arbeitnehmer/innen in den meisten Bundesländern einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Für die meisten unserer Angebote kann Bildungsurlaub beantragt werden.

Die Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie hier.